Hier gehts zur Anmeldung Bachelor Studiengang Logopädie 2026.

Zulassung

Die Zulassung zur Bachelorausbildung erfordert eine gymnasiale Maturität, ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom, eine bestandene Ergänzungsprüfung für die Zulassung von Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitätszeugnisses oder eines Fachmaturitätszeugnisses zu den universitären Hochschulen oder ein Hochschuldiplom. 

 

Ebenfalls zugelassen werden können Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses einer dreijährigen anerkannten Schule der Sekundarstufe II oder eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses mit mehrjähriger Berufserfahrung, sofern sie vor Studienbeginn im Rahmen einer Prüfung den Äquivalenznachweis zur gymnasialen Maturität erbringen und 
Quereinsteigende, sofern die Hochschule deren Studierfähigkeit im Rahmen eines dokumentierten Verfahrens sur Dossier festgestellt hat. 

 

Passerellenlehrgang TSME

Weitere Passerellenlehrgänge

 

 

 

OHNE FORMALE ZULASSUNG

Bewerberinnen und Bewerber ohne formalen Zulassungsausweis können zum Studium zugelassen werden, nachdem sie in einem von der hlo durchgeführten Aufnahmeverfahren erfolgreich auf ihre Studierfähigkeit hin geprüft worden sind (Aufnahme sur Dossier). Voraussetzungen für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren sind:

 

  • Mindestalter 27 Jahre
  • Abschluss einer dreijährigen Ausbildung auf der Sekundarstufe II
  • Berufsmaturität, Fachmaturität, Wirtschaftsmaturität (WMS/WMI) oder Diplom einer höheren Fachschule (HF)
  • nachgewiesene Berufstätigkeit im Umfang von 300 Stellenprozenten nach Abschluss der Ausbildung. Dieser Umfang kann auf Berufstätigkeiten im Zeitraum von maximal 8 Jahren verteilt sein.

 


Für die Anmeldung zum Bachelorstudiengang Logopädie sind folgende weitere Unterlagen einzureichen:


Der Anmeldung ist ein logopädisches wie auch ein phoniatrisches Gutachten beizulegen. Die Gutachten können an einer von der hlo bestimmten Stellen eingeholt werden (Adressliste Gutachter).

 

Bitte nehmen Sie folgende Dokumente mit zum Gutachtertermin:

 

 


Die Absolvierung von 5 Berufsorientierungstagen in drei unterschiedlichen logopädischen Institutionen inkl. der Erstellung eines Erfahrungsberichtes ist nachzuweisen. Die Visitationsdauer an einer Institution muss mindestens einen Tag umfassen. Mögliche Orte sind Regel- oder Sprachheilschulen, logopädische Praxen oder Akut- und Rehakliniken. Für den Nachweis sind die Dokumente Bestätigung Berufsorientierung  sowie Erfahrungsbericht  obligatorisch zu verwenden.


Ein Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) ist der Anmeldung beizulegen.
 

 

Der Beruf Logopädin / Logopäde erfordert Einfühlungsvermögen, Beobachtungsgabe, Kommunikationsfähigkeit, psychische Belastbarkeit, Verständnis für soziale Zusammenhänge, Flexibilität, pädagogisches Geschick, Kreativität, Fähigkeit der Selbsteinschätzung und Geduld.

 

 

AKTUELL

WEITERBILDUNGEN 2026

Hier finden Sie alle aktuellen Weiterbildungen der sal für das Jahr 2026. Melden Sie sich heute noch an! Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

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